Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.
Mit der Teilnahmeerklärung an freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen verpflichten sich die Schüler, an diesen Veranstaltungen mindestens für ein Schulhalbjahr teilzunehmen.
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich, jedoch bis spätestens 8.30 Uhr des ersten Fehltages mitzuteilen.
Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Die Anforderung ist durch den Schulleiter besonders zu begründen. Auffällig lang sind Erkrankungen von mehr als zehn Tagen.
Tritt eine Krankheit oder ein anderer Verhinderungsgrund während des Schulbesuches ein, kann der unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.
Telefonkontakt für Abmeldungen oder ähnliches:
bis 8.00 Uhr über den Hort: 035936 330547
ab 8.00 Uhr – 11.30 Uhr über das Sekretariat: 035936 37391
An- und Abmeldung Schulspeisung
Die An- und Abmeldung von der Schulspeisung erfolgt durch die Eltern beim Mittagsversorger selbst. Das Mittagessen ist eine vertragliche Angelegenheit zwischen Eltern und dem Speiseversorger!
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Sie kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht bzw. Unterrichtsstoff ganz oder teilweise nachgeholt wird.
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Über die Befreiung entscheidet der Schulleiter. Der Schüler kann verpflichtet werden, während dieser Zeit am Unterricht in einer anderen Klasse oder Gruppe teilzunehmen.
Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen Bestätigung. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden.
Infektionskrankheiten
Bei Kopflausbefall benötigt die Schule eine ärztliche Bescheinigung über die abgeschlossene Behandlung. Erst dann darf das Kind die Schule wieder besuchen.
Einlass/Verlassen des Schulhauses
Der Einlass zum Unterricht an der Frühlingsbergschule erfolgt ab 7.50 Uhr grundsätzlich durch den hinteren Eingang. Schüler, die später beginnen, betreten das Schulhaus erst mit dem Klingelzeichen zur Pause. Bei schlechtem Wetter kann dann im Vorraum des hinteren Einganges gewartet werden.
Zu Nachmittagsveranstaltungen kann das Schulgebäude betreten werden, wenn eine betreuende Person (pädagogisches Personal oder Leiter von AG) die Aufsicht übernimmt.
Zur Hofpause verlassen die Schüler unverzüglich den Klassenraum und begeben sich zum hinteren Ausgang. Die Hofpause bzw. der Aufenthalt der Schüler auf dem Sportplatzgelände erfolgt nur unter Aufsicht des verantwortlichen Lehrers.
Während der Pause und bei Freistunden darf das Schulgebäude bzw. das Schulgelände von keinem Schüler verlassen werden, außer nach begründetem Antrag von Eltern. Sie übernehmen dann die Haftung.
Schülertransport/Fahrradbenutzer
Anforderungen an das Verhalten der Schüler während der Fahrt sind festgeschrieben in der Verordnung über den Schülertransport im Mitteilungsblatt Nr. 10/92. Jeder Fahrschüler wird zum Schuljahresbeginn belehrt. Die Fahrschüler gehen selbstständig zur Haltestelle und warten im Schulgelände bis der Bus steht. Jeder Busschüler sollte die Telefonnummer der Schule und der Eltern bei sich tragen, so dass im Notfall eine Verständigung über den weiteren Ablauf erfolgen kann. Bei Ausfall eines Busses oder enormer Verspätung bei der Fahrt zur Schule liegt es in der Verantwortung der Eltern, entsprechende Vorgehensweisen mit ihren Kindern abzuklären. (Regio-Bus Oberlausitz GmbH: 03591 626236)
Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benötigen das schriftliche Einverständnis der Eltern. Das Fahrrad muss auf dem dafür vorgesehenen Platz im Schulgelände abgestellt und angeschlossen werden. Vonseiten der Schule wird für die Sicherung der Fahrräder keine Haftung übernommen. Auf dem Schulgelände ist das Fahrrad zu schieben.
Halten/Parken auf dem Schulgelände
Die Kinder sollen am Buswendeplatz von den Eltern übergeben und wieder empfangen werden. Bitte beachten Sie, dass im Buswendeplatz „Parkverbot“ gilt, sodass lediglich „Halten“ erlaubt ist. Um den Busverkehr nicht zu behindern, sollen für das Bringen und Abholen folgende Stoßzeiten eingehalten werden:
morgens: 7.30 – 7.45 Uhr,
mittags: 11.40 – 11.50 Uhr und 12.45 – 12.55 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten ist der Buswendeplatz, aufgrund des Busverkehrs, freizuhalten!
Mitbringen von Handys und anderen elektronischen Geräten
Das Herausnehmen bzw. Nutzen von Handys und Smartwatches ist auf dem Schulgelände sowie zu Schulveranstaltungen nicht gestattet. Die Geräte müssen ausgeschalten im Ranzen verbleiben und es wird keine Haftung für Verlust oder Schäden durch die Grundschule bzw. dem Träger übernommen.
Fotografieren im Schulgelände/-gebäude
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ist das Fotografieren von Personen nur mit Zustimmung der Schulleitung erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Fotos mit Personen, die im Zusammenhang mit der Schule (auch Kinderfotos) gemacht wurden, im Internet, also auch in sozialen Medien, zu veröffentlichen.
Ergänzungen zur Hausordnung
Datenschutz
Eine Datenschutzerklärung über die Veröffentlichung von Fotos und Namen des Kindes in der Öffentlichkeit (Schulhaus, regionale Zeitungen, Homepage) liegt dieser Mappe bei und wird bei Anmeldung des Kindes an der Schule durch die Eltern spezifiziert und unterschrieben. Die durch die Eltern erteilte Erlaubnis und deren eventuellen Einschränkungen gilt für alle schulischen Veranstaltungen, wie Sportfeste, Klassenveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Theaterbesuche, GTA´s u. ä. Diese sowie eine Information über die Datenweitergabe u. a. an behördliche Stellen, die mit der Grundschule zusammenarbeiten, erhalten Sie für Ihre Unterlagen in Kopie.
Lehrbücher und Arbeitshefte
Diese werden durch die Gemeindeverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sie müssen mit einem Umschlag versehen und ordentlich behandelt werden, da wir sie mindestens 4 Jahre verleihen. Für fahrlässig beschädigte Lehrbücher wird am Schuljahresende ein Wiederbeschaffungsanteil verlangt.
Kosten bei Wertminderung/Verlust von Leihbüchern:
(Beschluss lt. Schulkonferenz vom 15. Januar 2024)
Nutzungsdauer des Buches nach Neukauf | Kosten bei Wertminderung | Kosten bei Verlust/Weiterverwendung unmöglich |
Buch 1 Jahr alt | 5,00 € je Buch | Wiederbeschaffung durch Eltern |
Buch 2 Jahre alt | 4,00 € je Buch | 50 % vom Neupreis |
Buch 3 Jahre alt | - | 25 % vom Kaufpreis |
Frühstück und Getränke
Bitte geben Sie den Kindern ein gesundes Frühstück mit. An einem Wochentag erhalten sie von uns dazu eine große Portion Obst oder Gemüse, wenn uns die Teilnahme am EU-Projekt weiterhin gelingt. Im Foyer steht ein Wasserspender für gekühltes oder ungekühltes stilles Wasser bereit. Die Schüler benötigen dafür eine Halbliter-Plasteflasche.
Mittagessen
Das Essen wird täglich vom Cateringservice Kalauch – Schulküche in der GHS– angeliefert und ist im Schulgebäude ab 11.40 Uhr bis 13.30 Uhr möglich.
Zurzeit kostet eine Portion 4,45 Euro (3,60 Euro zzgl. 0,85 Euro Servicepauschale).
Unterrichtszeiten
1. Stunde | 08.00 Uhr bis 08.45 Uhr |
2. Stunde | 08.45 Uhr bis 09.30 Uhr - Frühstückspause |
3. Stunde | 09.50 Uhr bis 10.35 Uhr - Hofpause |
4. Stunde | 10.55 Uhr bis 11.40 Uhr |
5. Stunde | 11.50 Uhr bis 12.35 Uhr |
6. Stunde | 12.40 Uhr bis 13.25 Uhr |
Buszeiten
Die Linie 725 bedient unsere Schulbushaltestelle. Die Zeiten zwischen Unterricht und Busabfahrt können für Hauskinder nur nach Absprache betreut werden.
Honig
Während der Schulzeit kann im Sekretariat unser Honig aus eigener Ernte erworben werden.
Wir bieten aktuell 4 verschiedene Sorten zu nachfolgendem Preis an:
Lindenblüte, Sommertracht, Frühtracht und Waldhonig 6,00 Euro
Die Kosten für ein Glas Honig, beinhalten 0,50 Euro Glaspfand. Der Glaspfand wird Ihnen bei Rückgabe und nur bei Neukauf eines Glas Honig erstattet.
Wichtig! Wir nehmen nur unsere eigenen Honiggläser sauber und gewaschen zurück.
Je gekauftem Glas Honig, wird nur ein Pfandglas erstattet!