Schuleingangsphase
Wann wird ein Kind schulpflichtig?
Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.
Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.
Der Weg bis zum Schulbeginn
Unabhängig vom ersten und letzten Unterrichtstag, beginnt ein Schuljahr immer am 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.
September vor Schuljahresbeginn |
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Oktober bis Februar |
Nach Absprache mit der Schulleitung sind in begründeten Einzelfällen Rückstellungen möglich. |
Oktober bis März |
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bis April |
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Mai/Juni |
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am Donnerstag vor dem Schuleintritt |
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Schuleintritt |
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Über uns
Unsere Schule ist ein Lernort, an dem Kinder mit allen Sinnen und ganzheitlich lernen können. Der Unterricht knüpft an die individuelle, kindliche Erfahrungswelt an, greift Interessen auf und bietet Hilfsmöglichkeiten beim Lösen ihrer Fragen.
Mit dem Start der „Bienenschule“ im Jahr 2020 beginnt ein umfassendes, den Schulalltag begleitendes Naturprojekt, welches sich in den folgenden Jahren zum festen Bestandteil unserer Grundschule entwickeln soll.